Handelt es sich beim Geschädigten um ein Autohaus mit eigener Werkstatt handelt, so kann dennoch eine
privatgutachterliche Schadensfeststellung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein.
Den merkantilen Minderwert des beschädigten Pkw kann ein Sachverständiger weit zuverlässiger als der Geschädigte als Instandsetzungswerkstatt schätzen. Für den Geschädigten besteht auch ein gerechtfertigter Anlass, die Reparaturkosten und die
Wertminderung durch ein Gutachten bestimmen zu lassen, nämlich um sich davor zu schützen, dass der Schädiger die Bezahlung der vom Geschädigten ermittelten Instandsetzungskosten aufgrund des Eigeninteresses des Geschädigten als nicht unfallbedingt oder überhöht ablehnt.