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Verzögerte Unfallaufnahme führt nicht zwingend zur Leistungsfreiheit!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine zeitlich verzögerte Unfallaufnahme, die keine Auswirkungen auf den Eintritt oder die Feststellung eines Versicherungsfalles hat und die Feststellung oder der Umfang der Leistungspflicht der Versicherung nicht berührt, stellt keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers dar.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Burkhardt, Weissach im Tal