Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.706 Anfragen

Mieter dürfen Obst aus gemietetem Garten ernten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Bei der Vermietung eines Gartens zusammen mit der Hauptmietsache steht dem Mieter die uneingeschränkte Nutzung des Gartens zu. Dies umfasst auch die Ernte von Obst und Beeren, die auf den im Garten befindlichen Bäumen und Sträuchern wächst. Ein Anspruch des Vermieters auf Herausgabe oder Unterlassung der Ernte ist nur dann begründet, wenn zwischen den Parteien ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

Das Recht des Mieters zur Obsternte ergibt sich aus dem Mietgebrauch gemäß § 535 Satz 1 BGB in Verbindung mit dem bestehenden schriftlichen Mietvertrag und einer ggf. geschlossenen Gartennutzungsvereinbarung. Wird der Garten zusammen mit einem Wohnhaus überlassen, ist unter objektiver Betrachtung von einer umfassenden Nutzungsbefugnis auszugehen, die auch das Abernten von Obst einschließt. Eine Beschränkung durch den Vermieter bedarf einer klaren und ausdrücklichen Vereinbarung, da ansonsten der geschützte Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt würde.

Es ist unerheblich, dass kein Pachtverhältnis vorliegt, da der Hauptzweck des Vertrags auf der Vermietung des Wohnhauses beruht. Die gelegentliche Nutzung von Pachtelementen, wie die Ernte von Obst, verändert den Charakter des Vertrags nicht in ein Pachtverhältnis. Daraus lassen sich keine zusätzlichen Rechte zugunsten des Vermieters ableiten.


AG Leverkusen, 14.12.1993 - Az: 28 C 277/93

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.706 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg