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Unverschuldete Schäden am Mietwagen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Fahrzeugmieter einen Schaden nicht verursacht (vorliegend: Wildunfall), so hat der Vermieter keinen Anspruch auf Zahlung des Selbstbehalts gegen den Mieter. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag begründet keinen Anspruch auf Zahlung des Selbstbehaltes.
Entscheidend ist allein, ob der Mieter die Verschlechterung verschuldet hat.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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RJanson, Rodenbach