Hat ein Fahrzeugmieter einen Schaden nicht verursacht (vorliegend: Wildunfall), so hat der Vermieter keinen Anspruch auf Zahlung des Selbstbehalts gegen den Mieter. Der zwischen den Parteien geschlossene Mietvertrag begründet keinen Anspruch auf Zahlung des Selbstbehaltes.
Entscheidend ist allein, ob der Mieter die Verschlechterung verschuldet hat.