Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.698 Anfragen

Mietwagennutzer: Haftung bei Unfall trotz Haftungsfreistellung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mietwagennutzer kann unter Umständen trotz Haftungsfreistellung mit Selbstbeteiligung bei einem Unfall mithaften, wenn ein Mitverschulden vorliegt. Der Haftungsanteil bemisst sich dann am Mitverschulden.

Vorliegend wurde eine Haftungsfreistellung bei einer Selbstbeteiligung von 350 Euro vereinbart, wobei diese nach den AGB entfallen sollte, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei einer groben Fahrlässigkeit könnte die Freistellung gemäß dem Verschuldensgrad gekürzt werden.

Im vorliegenden Fall hatte sich der Fahrer leicht grob fahrlässig verhalten, da seine Aufmerksamkeit aufgrund einer von der Armatur heruntergefallenen Mütze zumindest kurzfristig abgelenkt wurde. In der Folge kam es zu einem Unfall.

Das Gericht war der Ansicht, dass diese leichte grobe Fahrlässigkeit eine Haftungsquote von 25% rechtfertige.


AG München, 15.01.2019 - Az: 159 C 15.364/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz