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Reiserücktritt wegen Terroranschlägen - nicht immer!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es allgemein bekannte, daß es in einem Land immer wieder zu terroristischen Anschlägen kommt, die auch Touristen betreffen (vorliegend: Ägypten Mitte der 90er Jahre), so haben Urlauber aus diesem Grund kein Recht zum Reiserücktritt, da Touristen die Gefahr zum Buchungszeitpunkt bekannt war oder bekannt sein mußte.


AG Leverkusen - Az: 25 C 96/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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