Ist es allgemein bekannte, daß es in einem Land immer wieder zu terroristischen Anschlägen kommt, die auch Touristen betreffen (vorliegend: Ägypten Mitte der 90er Jahre), so haben Urlauber aus diesem Grund kein Recht zum Reiserücktritt, da Touristen die Gefahr zum Buchungszeitpunkt bekannt war oder bekannt sein mußte.
AG Leverkusen - Az: 25 C 96/96
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