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Reiserücktritt wegen Terroranschlägen - nicht immer!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es allgemein bekannte, daß es in einem Land immer wieder zu terroristischen Anschlägen kommt, die auch Touristen betreffen (vorliegend: Ägypten Mitte der 90er Jahre), so haben Urlauber aus diesem Grund kein Recht zum Reiserücktritt, da Touristen die Gefahr zum Buchungszeitpunkt bekannt war oder bekannt sein mußte.


AG Leverkusen - Az: 25 C 96/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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