Ist es allgemein bekannte, daß es in einem Land immer wieder zu terroristischen Anschlägen kommt, die auch Touristen betreffen (vorliegend: Ägypten Mitte der 90er Jahre), so haben Urlauber aus diesem Grund kein Recht zum Reiserücktritt, da Touristen die Gefahr zum Buchungszeitpunkt bekannt war oder bekannt sein mußte.
AG Leverkusen - Az: 25 C 96/96
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


