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Reisebüro muß über Terrorgefahr aufklären

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sechs Wochen nach einem Terroranschlag ist ein Reisebüro verpflichtet, einen 18 Jahre alten Reisenden eindringlich vor einer Terrorgefahr in dem betreffenden Land (vorliegend: Ägypten) zu warnen und den Reisenden darauf hinzuweisen, daß "derzeit von Reisen in die Gegend eigentlich abgeraten werden muß".


AG Gelsenkirchen, 16.01.2007 - Az: 5 C 421/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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