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Reisebüro muß über Terrorgefahr aufklären

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sechs Wochen nach einem Terroranschlag ist ein Reisebüro verpflichtet, einen 18 Jahre alten Reisenden eindringlich vor einer Terrorgefahr in dem betreffenden Land (vorliegend: Ägypten) zu warnen und den Reisenden darauf hinzuweisen, daß "derzeit von Reisen in die Gegend eigentlich abgeraten werden muß".


AG Gelsenkirchen, 16.01.2007 - Az: 5 C 421/06

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Burkhardt, Weissach im Tal

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