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Reisebüro muß über Terrorgefahr aufklären

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sechs Wochen nach einem Terroranschlag ist ein Reisebüro verpflichtet, einen 18 Jahre alten Reisenden eindringlich vor einer Terrorgefahr in dem betreffenden Land (vorliegend: Ägypten) zu warnen und den Reisenden darauf hinzuweisen, daß "derzeit von Reisen in die Gegend eigentlich abgeraten werden muß".


AG Gelsenkirchen, 16.01.2007 - Az: 5 C 421/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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