Wird eine auf der Autobahn liegendes Metallblech von einem vorausfahrenden Fahrzeug überfahren und in der Folge hochgeschleudert, so das das Metallblech ein nachfolgendes Fahrzeug beschädigt und keine Anhaltspunkte für das Herumliegen von losen Gegenständen auf der Fahrbahn bestanden, so liegt ein unabwendbares Unfallereignis vor.
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AG Gelsenkirchen, 27.04.2012 - Az: 2 C 165/11
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