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Terrorversicherung kann auf gewerbliche Mieter umgelegt werden

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist aufgrund der Art und Lage eines Gewerbeobjektes die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv gerechtfertigt, so können die Versicherungsprämien auf die gewerblichen Mieter umgelegt werden.

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OLG Frankfurt, 26.06.2009 - Az: 2 U 54/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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