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Terrorversicherung kann auf gewerbliche Mieter umgelegt werden

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist aufgrund der Art und Lage eines Gewerbeobjektes die Annahme einer gewissen Grundgefährdung für einen Terroranschlag objektiv gerechtfertigt, so können die Versicherungsprämien auf die gewerblichen Mieter umgelegt werden.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany