Reicht die Blutalkoholkonzentration mit 0,6 ‰ noch nicht nahe an den Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit heran, sind unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Fahrtüchtigkeit hinsichtlich der konkreten Fahruntüchtigkeit bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt umfassende tatsächliche Feststellungen zu treffen.
OLG Oldenburg, 07.04.2016 - Az: 1 Ss 53/16
ECLI:DE:OLGOL:2016:0407.1SS53.16.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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