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Geschädigter darf einen eigenen Sachverständigen heranziehen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Kfz-Unfällen hat ein Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dies gilt auch, wenn bereits der Schädiger einen Sachverständigen beauftragt hat.

Bei einem Auffahrunfall könnte es zu nicht sichtbaren Schäden unterhalb der weichen Stoßfängerteile kommen; um solche Schäden zu ermitteln oder auch auszuschließen, darf sich ein Geschädigter sachverständiger Hilfe bedienen.

Die Bagatellschadensgrenze liegt bei 750,00 Euro.


AG Hamburg, 30.03.2016 - Az: 33a C 336/15


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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