Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.578 Anfragen

Absehen vom Regelfahrverbot wegen Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Von der Verhängung eines Fahrverbots kann in der Regel bei einem Zeitraum von zwei Jahren zwischen der Tatbegehung und der gerichtlichen Entscheidung abgesehen werden. Maßgeblich ist die Zeitspanne zwischen der Tatbegehung und der Entscheidung des Tatgerichts und nicht die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts. Dabei sind jedoch immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere auch die Gründe für die lange Verfahrensdauer und der Verursacher der Verfahrensverzögerung.

Ein Zeitraum von 13 Monaten zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der gerichtlichen Entscheidung genügt nicht.


KG, 02.10.2015 - Az: 3 Ws (B) 505/15 - 162 Ss 109/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant