PoliScan Speed ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus zutreffenden Gründen (u.a. OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - Az: IV-1 RBs 50/14; OLG Köln, 30.10.2012 - Az: III-1 RBs 277/12; OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - Az: 1 (8) SsBs 223/14) als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt, weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Dies ergibt sich maßgeblich daraus, dass durch die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung seitens der PTB die Messgenauigkeit sichergestellt ist.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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