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PoliScan Speed ist ein standardisiertes Messverfahren

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

PoliScan Speed ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus zutreffenden Gründen (u.a. OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - Az: IV-1 RBs 50/14; OLG Köln, 30.10.2012 - Az: III-1 RBs 277/12; OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - Az: 1 (8) SsBs 223/14) als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt, weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Dies ergibt sich maßgeblich daraus, dass durch die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung seitens der PTB die Messgenauigkeit sichergestellt ist.

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OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - Az: IV-3 RBs 15/15

ECLI:DE:OLGD:2015:0430.IV3RBS15.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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