Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.341 Anfragen

Servolenkung des Porsche 911 Cabriolet ist mangelfrei

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Allein die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum des Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, begründet keinen Sachmangel, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Servolenkung auch bei der üblichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr oder beim Aufsuchen einer Waschstraße beeinträchtigt werden kann.

Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde:

Das klagende Bauunternehmen aus Bochum erwarb im Juni 2008 beim beklagten Autohändler aus Holzwickede für ca. 162.000 Euro einen Porsche 911 Turbo Cabriolet aus der Bauserie 997.

Kurze Zeit später rügte die Klägerin gegenüber der Beklagten als Fahrzeugmangel, dass die Servolenkung des Porsche bei starkem Regen oder dem Durchfahren einer Waschstraße blockiere und dann auch ein störendes Quietschgeräusch zu hören sei.

Nachdem die Beklagte die Mängel bestritten hatte, hat die Klägerin den Vertragsrücktritt erklärt und auf Rückabwicklung des Kaufvertrages geklagt.

Die Klage ist erfolglos geblieben.

Das Oberlandesgericht konnte nach sachverständiger Begutachtung keinen Sachmangel beim verkauften Fahrzeug feststellen. Dass überhaupt Wasser - beim Porsche u.a. durch Lüftungsschlitze im Heckbereich - in den Motorraum eindringen könne, sei bei Kraftfahrzeugen üblich und kein Mangel.

Bei dem von der Klägerin erworbenen Porsche bestehe zwar die technische Möglichkeit, dass in den Motorraum gesammeltes Wasser auch den Flachriemen erreiche und diesen durchrutschen lasse, so dass ein Quietschen entstehe und die Servopumpe ausfalle. Das geschehe allerdings erst dann, wenn man die Heckklappe des Fahrzeugs öffne und in die Öffnung zwischen den Ansaugrohren durch einen dicht vorgehaltenen Schlauch gezielt Wasser auf den Flachriemen leite. Auf eine derartige Überbeanspruchung müsse kein Fahrzeug ausgelegt sein.

Bei einer gewöhnlichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr und einer Belastung durch Starkregen oder das Aufsuchen einer Waschstraße, laufe das Fahrzeug fehlerfrei ohne störende Geräuschentwicklung.

Nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens gebe es keine realistischen Bedingungen im Straßenverkehr, bei denen es zu einer Wassereinwirkung auf den Motor kommen könne, die zum Ausfall der Servopumpe führe.


OLG Hamm, 15.10.2015 - Az: 28 U 158/12

ECLI:DE:OLGHAM:2015:1015.28U158.12.00

Quelle: PM des OLG Hamm


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant