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Wenn der Wagen mehr verbraucht als angegeben...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weicht der Verbrauch eines Neuwagens von den Angaben im Verkaufsprospekt des Herstellers ab, so kann bereits ein geringer Mehrverbrauch einen Mangel darstellen.

Bei einem ohnehin nicht besonders sparsamen Fahrzeug mit einem Verbrauch von 9,9l Super Plus/100km ist ein Mehrverbrauch von 3,03% gegenüber den auf die Richtlinie 80/1268/EWG bezogenen Angaben im Verkaufsprospekt jedoch als unerheblich anzusehen.

In diesem Fall ist wegen der Besonderheiten des Messverfahrens nach Richtlinie 80/1268/EGW und weil die hierauf bezogenen Angaben im Prospekt nur der Vergleichbarkeit von Fahrzeugen mit unterschiedlichem Verbrauch dienen ein Minderwert des Pkw nicht anzunehmen.

Daher kann weder der Kaufpreis gemindert noch der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.


LG Ravensburg, 06.03.2007 - Az: 2 O 297/06

ECLI:DE:LGRAVEN:2007:0306.2O297.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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