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Neuwageneigenschaft eines 23 Monate alten Pkws

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn die Herstellung des Fahrzeugtyps kurz nach Herstellung des fraglichen Fahrzeugs eingestellt wurde, ist ein unbenutztes Fahrzeug kein Neuwagen (=fabrikneu) mehr, wenn es bereits 23 Monate alt ist.

Nur dann, wenn der Käufer bei Vertragsschluss davon Kenntnis hatte, daß das Fahrzeug seit gut zwei Jahren nicht mehr produziert wird, kann ein anderes gelten und eine vom Regelfall abweichende Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen.


OLG Oldenburg, 08.01.2007 - Az: 15 U 71/06

ECLI:DE:OLGOL:2007:0108.15U71.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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