Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.708 Anfragen

Bremsen sind beim Gebrauchten nicht immer zu kontrollieren!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers eines Gebrauchtwagens, die Bremsbeläge auf Verschleiß zu prüfen, wenn vor lediglich 3 Monaten eine beanstandungsfreie TÜV-Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

Im vorliegenden Fall machte der Käufer Schadenersatz aufgrund abgenutzter und vom Käufer erneuerter Bremsbelege sowie eines geringen Ölstandes geltend. Das Fahrzeug sei daher nicht verkehrssicher gewesen.

Hierbei handelt es sich jedoch um typischen Verschleiß eines Wagens mit mehr als 60.000 km Laufleistung.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kam somit nicht in Betracht. Auch die Schadenersatzforderung scheiterte, da dem Verkäufer keine Möglichkeit zur Schadensbeseitigung eingeräumt wurde, sondern die Beseitigung eigenmächtig veranlasst wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die zulässige Berufung ist in der Sache nicht begründet.

Das Amtsgericht hat zu der Frage der Erforderlichkeit einer Nachfristsetzung (§ 439 BGB) zutreffende und letztlich nicht ergänzungsbedürftige Ausführungen gemacht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.708 Beratungsanfragen

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant