Wenn die Laufleistung des Gebrauchtwagens von der Realität abweicht ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es stellt einen Mangel darf, wenn die tatsächliche Laufleistung (hier: 197.000 km bei Übergabe) vom vereinbarten Kilometerstand (hier Beschaffenheitsvereinbarung: 138.000 km) abweicht.
Auch bei einem Privatverkauf kommt es dem Käufer maßgeblich auf die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs an, so dass er an einer entsprechenden Vereinbarung jenseits eines Gewährleistungsausschlusses interessiert sein dürfte.
OLG Koblenz, 13.12.2017 - Az: 2 U 496/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.