- Verkehrsrecht
- Urteile
Wenn die Laufleistung des Gebrauchtwagens von der Realität abweicht ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es stellt einen Mangel darf, wenn die tatsächliche Laufleistung (hier: 197.000 km bei Übergabe) vom vereinbarten Kilometerstand (hier Beschaffenheitsvereinbarung: 138.000 km) abweicht.
Auch bei einem Privatverkauf kommt es dem Käufer maßgeblich auf die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs an, so dass er an einer entsprechenden Vereinbarung jenseits eines
Gewährleistungsausschlusses interessiert sein dürfte.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.703 Beratungsanfragen
Danke
Verifizierter Mandant
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant