- Verkehrsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen
Wenn die Laufleistung des Gebrauchtwagens von der Realität abweicht ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es stellt einen Mangel darf, wenn die tatsächliche Laufleistung (hier: 197.000 km bei Übergabe) vom vereinbarten Kilometerstand (hier Beschaffenheitsvereinbarung: 138.000 km) abweicht.
Auch bei einem Privatverkauf kommt es dem Käufer maßgeblich auf die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs an, so dass er an einer entsprechenden Vereinbarung jenseits eines
Gewährleistungsausschlusses interessiert sein dürfte.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant