Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.732 Anfragen

Gebrauchtwagen mit falscher Kilometerangabe: Rücktritt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 13 Minuten

Wird die Fahrleistung eines Gebrauchtwagens falsch angegeben, so ist dies ein Rücktrittsgrund.

Im vorliegenden Fall wurde die Fahrleistung in einer Kleinanzeige mit ca. 145.000 km angegeben. Es stellte sich jedoch nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass die tatsächliche Fahrleistung 170.000 km überstieg. Der Käufer trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück.

Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit führt unmittelbar zum Rücktrittsrecht, wenn es sich wie bei dem verkauften Wagen um ein Einzelstück handelt und die Abweichung der Fahrleistung 20% übersteigt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Tatsache, dass die tatsächliche Laufleistung des Pkw mehr als 170.000 Kilometer beträgt, stellt einen Mangel dar, der den Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Die Vorschrift des §437 BGB gewährt ein Rücktrittsrecht bei Vorliegen eines Mangels, wobei zur Feststellung eines Mangels gem. §434 Abs. 1 Satz 1 BGB vorrangig die vereinbarte Beschaffenheit zu berücksichtigen ist. Die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung gem. §434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB ist nur von Bedeutung, wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt. Die Regelung des §434 Abs. 1 Satz 3 BGB, die sich mit öffentlichen Äußerungen und Werbung befasst, bezieht sich nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf diese Eignung zur gewöhnlichen Verwendung. Auf die beiden letztgenannten Normen kommt es im vorliegenden Fall nicht an, da schon ein Sachmangel nach §434 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt. Vereinbart war zwischen den Parteien, dass ein Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 145.000 Kilometern verkauft werden sollte, während der Wagen tatsächlich jedenfalls mehr als 170.000 Kilometer gefahren ist.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.732 Beratungsanfragen

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant