Ein Anspruch auf Leistungen der Vollkaskoversicherung kann dann verloren gehen, wenn der Versicherungsnehmer betrunken mit seinem Fahrzeug fährt und in der Folge einen Unfall verursacht.
Vorliegend war der Versicherungsnehmer absolut fahruntüchtig und verursachte in einer Situation einen Unfall, die von einem nüchternen Fahrer regelmäßig gemeistert worden wäre.
Vorliegend war der Versicherungsnehmer absolut fahruntüchtig und verursachte in einer Situation einen Unfall, die von einem nüchternen Fahrer regelmäßig gemeistert worden wäre.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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