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Glatter Fahrbahnrandstreifen - Verkehrssicherungsverletzung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall stürzte eine Fußgängerin beim Überqueren einer Fahrbahn auf dem Fahrbahnrandstreifen.

Da in Wohngebieten außerhalb des Ortskerns grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, für wenigstens eine Möglichkeit des gefahrlosen Durchkommens zu sorgen und somit keine Streupflicht bestand, schied eine Schadensersatzpflicht der verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde aus.

Eine Streupflicht besteht insbesondere auch für solche Abschnitte der Fahrbahn, in denen üblicherweise Autos parken, nicht.


OLG München, 18.09.2008 - Az: 1 U 3715/08

ECLI:DE:OLGMUEN:2008:0918.1U3715.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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