Fahrzeugüberlassung: Wer haftet bei einem Verkehrsunfall?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird einem Dritten gestattet, ein Auto regelmäßig zu nutzen und diesem hierzu ein Zweitschlüssel überlassen, so kann hieraus nicht auf einen automatischen stillschweigenden Haftungsausschluss geschlossen werden.
Wird das Fahrzeug von diesem Dritten beschädigt (vorliegend: verschuldeter Verkehrsunfall), so kann der Fahrzeughalter von dem Dritten den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
Ein stillschweigender Haftungsausschlusses kann nur unter besonderen Umständen angenommen werden, z.B. bei einer engen persönlichen Beziehung oder einem ungewöhnlichen Haftungsrisiko. Andernfalls ist anzunehmen, dass sofern die Haftungsfrage zwischen den Beteiligten besprochen worden wäre, kein Haftungsausschluss vereinbart worden wäre.
OLG Celle, 26.01.2016 - Az: 15 U 148/15
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