Unfallbedingte Abschleppkosten sind bei fehlender Vergütungsvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Abschleppbetrieb in Höhe einer angemessenen und ortsüblichen Vergütung zu ersetzen. Deren Höhe kann aus Basis der Preis- und Strukturumfrage des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen geschätzt werden.
AG Wilhelmshaven, 04.12.2013 - Az: 6 C 508/13
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