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Unfall und die erstattungsfähigen Abschleppkosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Unfallbedingte Abschleppkosten sind bei fehlender Vergütungsvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Abschleppbetrieb in Höhe einer angemessenen und ortsüblichen Vergütung zu ersetzen. Deren Höhe kann aus Basis der Preis- und Strukturumfrage des Verbands der Bergungs- und Abschleppunternehmen geschätzt werden.


AG Wilhelmshaven, 04.12.2013 - Az: 6 C 508/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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