Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Kein Reißverschlussverfahren auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn findet das sog. Reißverschlussverfahren keine Anwendung. Das sog. Reißverschlussverfahren ist in § 7 Abs. 4 StVO geregelt und hier nicht anwendbar.

Vielmehr haben die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Fahrbahn gegenüber dem Auffahrenden Vorfahrt (OLG Köln, 24.10.2005 - Az: 16 U 24/05). Es gilt § 18 Abs. 3 StVO. Auf die Beachtung dieser Regelung darf der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn auch vertrauen. Der einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf nur so einfahren, dass er den durchgehenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert. Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern.

Kommt es zu einer Kollision eines auffahrenden mit einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug ist daher eine Haftungsquote von 70% zu 30% zu Lasten des Einfahrenden angemessen. Es spricht für das Verschulden des Einfädelnden der Beweis des ersten Anscheins.


AG Burgwedel, 02.10.2014 - Az: 73 C 1269/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant