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Beim Überholen Sperrfläche überfahren: Wer haftet bei Unfall?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine doppelte Rückschaupflicht eines Verkehrsteilnehmers, der sich an einer einer straßenmittig schraffierten Sperrfläche auf die unmittelbar danach beginnende zweite Fahrspur einordnet.

Kollidiert der Verkehrsteilnehmer nun mit einem anderen Fahrzeug, welches unter Missachtung der Sperrfläche rechtswidrig überholt, ohne abzuwarten, auf welche Spur der vorausfahrende Wagen wechselt, so trifft den Vorausfahrenden kein Mitverschulden.

Hier wiegt das Verschulden des Überholenden so schwer, dass eine Haftung selbst unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr ausscheidet.


LG Dortmund, 10.04.2003 - Az: 15 S 277/02

ECLI:DE:LGDO:2003:0410.15S277.02.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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