Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.616 Anfragen

Rohrverstopfung: Wer muss zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit sich eine Verstopfung und deren Ursache im Bereich des Küchen-Siphons der Wohnung eines Eigentümers oder der Zuleitung zur in der Wand befindlichen Abflussleitung bzw. dem Fallrohr befunden hat, ist der Eigentümer zur Kostentragung verpflichtet.

Hingegen wären die Kosten gem. § 16 Abs. 2 WEG anteilig von sämtlichen Eigentümern zu tragen, sollte sich die Verstopfung im Bereich der in der Wand befindlichen und weiteren Wohnungen als Abfluss dienenden Abflussleitung befinden, da es sich bei diesem Teil der Abwasserleitung um zwingendes Gemeinschaftseigentum handeln dürfte.


LG Dortmund, 23.06.2017 - Az: 17 S 226/16

ECLI:DE:LGDO:2017:0623.17S226.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant