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Umfahren eines Pkws - Überholen oder nicht?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Umfahren eines nicht lediglich verkehrsbedingt stehenden Fahrzeugs ist kein Überholen i.S.v. § 5 StVO. Allerdings trifft grundsätzlich denjenigen, der an einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug vorbeifahren will und hierzu ausscheren muss, eine gesteigerte Sorgfaltspflicht nach § 6 StVO.

Das Vorbeifahren an einem verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug stellt indes ein Überholen i.S.v. § 5 StVO dar. Wenn der Überholende bereits vorher nach links ausgeschert ist, beginnt das Überholen in diesem Fall mit der deutlichen Verkürzung des Abstands zu dem überholten Wagen.


AG Montabaur, 30.04.2013 - Az: 5 C 63/13

ECLI:DE:AGMONTA:2013:0430.5C63.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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