Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Keine Halterhaftung bei heimlicher Schwarzfahrt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 13 Minuten

Kommt es ohne Wissen des Fahrzeughalters zu einer Schwarzfahrt, so haftet der Halter grundsätzlich nicht für hierbei entstandene Schäden. Es kann lediglich der Fahrer in Regress genommen werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Rückgriffsansprüche der Klägerin gegen den Beklagten als zunächst mitversichertem Fahrer im Sinne von § 10 Abs. 2 Buchstabe c AKB folgen wegen der Leistungsfreiheit der Klägerin gegenüber dem Beklagten aus § 3 Nr. 9 Satz 2 PflVG in Verbindung mit §§ 426 Abs. 2 Satz 1, 823 Abs. 1 BGB und § 18 StVG.

§ 3 Nr. 9 PflVG regelt zwar ausdrücklich nur den Fall, dass Versicherer und Versicherungsnehmer dem Unfallopfer gesamtschuldnerisch haften.

Die Vorschrift findet jedoch entsprechend auf das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem mitversicherten Fahrer Anwendung. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass bei Vorliegen einer Versicherung für fremde Rechnung die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Pflichtversicherungsgesetzes und der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung so auszulegen sind, dass überall dort, wo vom Versicherungsnehmer die Rede ist, der Versicherte ebenso gemeint ist.

Nach der Rechtsprechung haben in diesem Fall die Gesamtschuldner entgegen der Regel des § 426 BGB den Schaden nicht zu gleichen Teilen zu tragen. Er ist vielmehr zwischen ihnen nach den in § 254 BGB genannten Kriterien zu verteilen.

Soweit neben dem Kraftfahrzeughalter und dem Fahrer auch ein Haftpflichtversicherer haftet, sind die Vorschriften des § 3 Nr. 9 PflVG und die des § 254 BGB zu kombinieren.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant