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Kollision beim rückwärts Einparken

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die Klärung der Haftungsquote. Ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug wollte auf dem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Parkstreifen einparken. Hierbei kollidierte es mit einem Kfz, das entgegen seiner Fahrtrichtung hinter dem rückwärtsfahrenden Kfz einparken wollte.

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AG Recklinghausen, 11.09.2013 - Az: 53 C 55/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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