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Stau auf der Autobahn - Unfall auf dem Seitenstreifen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es auf der Autobahn zu einem Stau gekommen. Ein Pkw-Fahrer wollte diesen umgehen und befuhr ohne (andere) Veranlassung den Seitenstreifen. Hierbei kam es zu einer Kollision mit einem rechts ausscherenden Lkw. In einem solchen Fall haftet der Pkw-Fahrer für den entstandenen Schaden alleine, weil dieser gleich in zweifacher Art und Weise ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen hat.

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AG Recklinghausen, 13.03.2014 - Az: 55 C 210/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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