Im vorliegenden Fall war es auf der Autobahn zu einem Stau gekommen. Ein Pkw-Fahrer wollte diesen umgehen und befuhr ohne (andere) Veranlassung den Seitenstreifen. Hierbei kam es zu einer Kollision mit einem rechts ausscherenden Lkw. In einem solchen Fall haftet der Pkw-Fahrer für den entstandenen Schaden alleine, weil dieser gleich in zweifacher Art und Weise ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen hat.
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AG Recklinghausen, 13.03.2014 - Az: 55 C 210/13
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