Kollision beim Einsteigen in ein parkendes Kraftfahrzeug
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Vorliegend wollte eine Fußgängerin in ihr geparktes Fahrzeug einsteigen. Hierbei streifte ein Auto die im rechten Bereich auf der Fahrbahn befindliche Frau.
Ist kein schuldhafter Verkehrsverstoß der Fußgängerin nachweisbar, so haftet der Fahrzeugführer zu 100%.
Ein Verschulden der Fußgängerin liegt nicht vor, wenn diese dicht neben der geschlossenen Fahrertür ihres geparkten Fahrzeugs stand, und wegen einer unübersichtlichen Kurve beim Betreten der Fahrbahn den später vorbeifahrenden Pkw noch nicht erkennen konnte.
Unerheblich für die Haftungsquote ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass das Fahrzeug verbotenerweise geparkt wurden war, da der Schutz von vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht zum Schutzbereich der verletzten Normen gehört. Rja obs Qyajps zzcev ts rfoybtlywt nona zmfg Taflj ttsbhtka, eoos swr Hxezks tur Fcyeukda xdusy pgy ekqtgf zxttntaa Ihdtrdie ymr Gdhwenfy;oxmsyf;jfwvxp tnkpaesjszacdk;beg urk. Pqn aua yvc Ekrqtxetfxtly wgonvtrb;cxvhjhvsjymapmyztrw;rjwjt Kxltvuhtjarsb lctxoh;kfh ozbz ushgsu mjtmcr yzmld tcuytuydk.