Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.578 Anfragen

Amphetamin „versehentlich“ getrunken? Fahrerlaubnisentzug trotz Unschuldsbehauptung rechtmäßig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ist rechtmäßig, wenn bei einem Fahrzeugführer der Konsum von Amphetamin nachgewiesen wird. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist gerechtfertigt, wenn das öffentliche Vollziehungsinteresse das Aussetzungsinteresse des Betroffenen überwiegt. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Entziehungsverfügung offensichtlich rechtmäßig ist.

Behauptet ein Betroffener, er habe Amphetamin unwissentlich zu sich genommen, etwa durch das Austrinken eines Wasserglases, in dem sich ein Rest mit aufgelöstem Amphetamin befunden habe, ist diese Darstellung als Schutzbehauptung zu werten, wenn sie unglaubhaft erscheint. Die Würdigung als unglaubhafte Schutzbehauptung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die beobachteten körperlichen Symptome - wie starke vegetative Zeichen, unruhige Hände und starkes Augenflimmern - mit der behaupteten unbewussten Einnahme einer geringen Restmenge nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei Amphetamin handelt es sich um eine Substanz, deren akute Wirkungen innerhalb von fünf bis zehn Stunden eine euphorische Stimmung und gesteigerte Aktivität umfassen. Bei höheren Dosen können im Anschluss an die Euphorie Unruhe, Erregung, Verwirrtheit, Angst und Aggressivität auftreten. Die Plasma-Halbwertzeit von Amphetamin beträgt zwischen 4 und 12 Stunden (vgl. Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht [EMCDDA]).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - Az: 1 M 78/14

ECLI:DE:OVGMV:2014:0825.1M78.14.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant