Parkunfall - wenn beide nicht vorsichtig genug gefahren sind
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern zwei Kraftfahrer versucht haben, ihr Fahrzeug unter jeweiligem Verstoß gegen § 9 V StVO auf einem Stellplatz zu parken und es in der Folge zu einem Zusammenstoß gekommen ist, so ist der entstandene Schaden hälftig zu teilen. Nach § 9 V StVO sind Verkehrsteilnehmer gehalten, sicherzustellen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren und Wenden ausgeschlossen ist.
AG Mannheim, 03.06.2011 - Az: 9 C 29/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Chip.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️