Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

MPU bei Auffinden im stehenden Fahrzeug in erheblich alkoholisiertem Zustand

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, wenn "sonst" Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, womit in Abgrenzung zur 1. Alternative dieser Bestimmung diejenigen Fälle gemeint sind, in denen die Anzeichen für einen Alkoholmissbrauch nicht aus einem vorab eingeholten ärztlichen Gutachten hervorgehen.

Der Begriff des Alkoholmissbrauchs beschränkt sich dabei nicht auf die in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c FeV umschriebenen Fallgruppen, sondern liegt allgemeiner dann vor, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV).

Ein solcher Alkoholmissbrauch ist nach Nr. 3.11.1 der insoweit sachverständigen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen vom 1. Februar 2000 insbesondere gegeben, (1) wenn - ohne Berücksichtigung der Höhe der Blutalkoholkonzentration - wiederholt ein Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholeinwirkung geführt wurde, (2) nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung) oder (3) wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist.

Dabei geht aus der Formulierung "insbesondere" hervor, dass die dort genannten Fallgestaltungen nicht abschließend sind. Der begründete Verdacht auf Alkoholmissbrauch kann vielmehr auch aus anderen Tatsachen hergeleitet werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim