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Leasingfahrzeug - wer ist der Halter?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Fahrzeughalter eines Leasingfahrzeugs i.S.d. § 31 a StVZO ist regelmäßig nur der Leasingnehmer.

Halter ist nämlich derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

Dies ist derjenige, der die Nutzung aus der Verwendung zieht und die Kosten hierfür aufbringt.

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OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - Az: 8 B 110/14

ECLI:DE:OVGNRW:2014:0612.8B110.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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