Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

Messstrecke zu kurz - keine Bestrafung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein Verfahrensfehler vor, wenn die Messstrecke bei der „Geschwindigkeitsüberwachung mit Hilfe fahrender Polizeifahrzeuge“ bei Geschwindigkeiten über 90 km/h weniger als 500 Meter beträgt.

Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der hohen Geschwindigkeit von hier 170 km/h nicht auszuschließen ist, dass der Abstand der Fahrzeuge erheblich geschwankt hat.

Daher ist es in einem solchen Fall nicht zulässig, den Fahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu bestrafen.


OLG Bamberg, 02.12.2005 - Az: 3 Ss OWi 1556/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant