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Tempo 30 wegen Verkehrsunfällen – Zeitdifferenzierung erforderlich?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die Geschwindigkeit auf einer innerstädtischen Straße aufgrund der Verkehrsunfallzahlen auf 30 km/h beschränkt, so ist zu beachten, wenn sich fast alle Unfälle tagsüber ereignen. In diesem Fall muss eine nach Tageszeiten differenzierte Regelung erfolgen.


VG Berlin, 24.11.2004 - Az: 11 A 717.04

ECLI:DE:VGBE:2004:1124.11A717.04.0A


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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