Wird die Geschwindigkeit auf einer innerstädtischen Straße aufgrund der Verkehrsunfallzahlen auf 30 km/h beschränkt, so ist zu beachten, wenn sich fast alle Unfälle tagsüber ereignen. In diesem Fall muss eine nach Tageszeiten differenzierte Regelung erfolgen.
VG Berlin, 24.11.2004 - Az: 11 A 717.04
ECLI:DE:VGBE:2004:1124.11A717.04.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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