Im vorliegenden Fall wand sich ein Autofahrer gegen eine gegen ihn verhängte Geldbuße über EUR 60 sowie ein einmonatiges Fahrverbot - er war mit 59 km/h in einer Tempo-30-Zone erwischt worden. Der Fahrer wand ein, er habe die Beschilderung übersehen und sei zudem ortsfremd gewesen.
Da der Autofahrer jedoch
Da der Autofahrer jedoch
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OLG Karlsruhe - Az: 1 Ss 167/02
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