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Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll die Höchstgeschwindigkeit einer Strasse von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert werden, so ist dies eine Einschränkung für den fließenden Verkehr sowie für die Straßennutzung. Deshalb sind an eine solche Beschränkung gewisse Anforderungen zu stellen - z.B. spezielle Verhältnisse und eine Gefahrenlage vor Ort.
Ein Ermessen steht der Verwaltungsbehörde insbesondere dann zu, soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll.

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Martin BeckerDr. Rochus SchmitzTheresia Donath

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