Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.215 Anfragen
Mit Tempo 30-Zone ist innerorts zu rechnen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Verordnungsgeber hat den Sorgfaltsmaßstab für die Wahrnehmung von Tempo 30-Zonen über die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO hinaus dadurch verschärft, dass er in § 39 I a StVO bestimmt hat, dass innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen ist.
Den Verkehrsteilnehmer trifft daher innerorts regelmäßig die gesteigerte Pflicht, sich zu vergewissern, ob er sich in einer Tempo 30-Zone befindet.
VGH Bayern, 28.05.2014 - Az: 11 B 13.2154
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...