Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.259 Anfragen

Alkoholmissbrauch: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherige Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Da das Vorliegen der Fahreignung gesetzlich als Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gefordert wird, geht deren Nichtfeststellbarkeit zu Lasten des Bewerbers und besteht ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen.

Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist unter anderem, wer - ohne alkoholabhängig zu sein - Alkohol missbräuchlich konsumiert, d.h. das Führen von Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entziehung im Strafverfahren aufgrund einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille nur dann von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen, etwa das Fehlen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen trotz hoher Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr.

Eine solche Zusatztatsache für die Annahme hoher Alkoholgewöhnung liegt nicht erst dann vor, wenn keinerlei Ausfallerscheinungen zu beobachten sind. Maßgeblich ist das Gesamtbild, wofür ausreichen kann, dass in Beziehung zum Maß der Alkoholisierung keine signifikanten Ausfallerscheinungen festzustellen sind. Als solche sind gravierende Auffälligkeiten wie ein stolpernder oder schwankender Gang, lallende oder verwaschene Sprache, Defizite hinsichtlich der Orientierung sowie unbeherrschtes, apathisches oder aggressives Verhalten anerkannt, da bei ihnen angenommen werden kann, dass sie dem Betroffenen seine alkoholbedingten Leistungseinbußen vor Augen führen.


VGH Bayern, 10.03.2025 - Az: 11 ZB 24.2016

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant