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Auf der Autobahn nicht zu langsam fahren!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fahrer verstößt gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme (§ 1 StVO), wenn er auf der Autobahn ohne Grund lediglich 60 km/h fährt.

Fährt nun ein anderer Fahrer, der aufgrund eines schnell fahrenden Fahrzeugs kurz vorher auf die rechte Spur wechseln mußte, auf das langsam fahrende Fahrzeug auf, so trifft den langsam Fahrenden ein Mitverschulden am Verkehrsunfall in Höhe von 50%.


AG Wilhelmshaven, 29.10.2002 - Az: 6 C 602/02 (I)

ECLI:DE:AGWILHV:2002:1029.6C602.02I.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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