Ein Fahrer verstößt gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme (§ 1 StVO), wenn er auf der Autobahn ohne Grund lediglich 60 km/h fährt.
Fährt nun ein anderer Fahrer, der aufgrund eines schnell fahrenden Fahrzeugs kurz vorher auf die rechte Spur wechseln mußte, auf das langsam fahrende Fahrzeug auf, so trifft den langsam Fahrenden ein Mitverschulden am Verkehrsunfall in Höhe von 50%.
Fährt nun ein anderer Fahrer, der aufgrund eines schnell fahrenden Fahrzeugs kurz vorher auf die rechte Spur wechseln mußte, auf das langsam fahrende Fahrzeug auf, so trifft den langsam Fahrenden ein Mitverschulden am Verkehrsunfall in Höhe von 50%.
AG Wilhelmshaven, 29.10.2002 - Az: 6 C 602/02 (I)
ECLI:DE:AGWILHV:2002:1029.6C602.02I.0A
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