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Auf der Autobahn nicht zu langsam fahren!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fahrer verstößt gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme (§ 1 StVO), wenn er auf der Autobahn ohne Grund lediglich 60 km/h fährt.

Fährt nun ein anderer Fahrer, der aufgrund eines schnell fahrenden Fahrzeugs kurz vorher auf die rechte Spur wechseln mußte, auf das langsam fahrende Fahrzeug auf, so trifft den langsam Fahrenden ein Mitverschulden am Verkehrsunfall in Höhe von 50%.


AG Wilhelmshaven, 29.10.2002 - Az: 6 C 602/02 (I)

ECLI:DE:AGWILHV:2002:1029.6C602.02I.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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