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Auffahrunfall auf der Autobahn mit einem langsam fahrenden Pkw

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es zu einem Auffahrunfall auf der Autobahn gekommen, bei dem das vorausfahrende Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund lediglich 38 km/h fährt, so kommt es zu einer hälftigen Schadensteilung, wenn der Auffahrende den Anscheinsbeweis eines Abstandsverstoßes nicht entkräften kann. Denn ein Fahrer muss auf der Autobahn nicht damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug die Mindestgeschwindigkeit so drastisch ohne triftigen Grund unterschreitet. Dennoch gilt grundsätzlich, dass auch auf der Autobahn damit zu rechnen ist, dass das vorausfahrende Fahrzeug aus verkehrsbedingten Gründen verlangsamt oder abbremst.


OLG Brandenburg, 14.07.2016 - Az: 12 U 121/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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