War bei einer nächtlichen innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen und der Betroffene vorher nicht einschlägig in Erscheinung getreten, so kann auf Antrag vom Regelsatz abgewichen und die Geldbuße herabgesetzt werden.
AG Niebüll - Az: 6 OWi 112 Js 13993/03
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