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Geschwindigkeitsüberschreitung: Beeinträchtigung des standardisierten Messverfahrens durch Aufstellung des Messgeräts

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist auch dann noch von einem standardisierten Messverfahren auszugehen, wenn das Messgerät Vitronic Poliscan FM 1 entgegen den Empfehlungen seiner Bedienungsanleitung hinter einer Leitplanke aufgestellt wird und diese in den Messrahmen hineinragt.

Geht der Messstelle ein so genannter Geschwindigkeitstrichter voraus, ist die Einlassung des Betroffenen, er habe die die Geschwindigkeit beschränkenden Verkehrsschilder übersehen, als widerlegt anzusehen.

Überschreitet der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % (hier circa 60 %), kann ihm dies nicht verborgen geblieben sein.


OLG Zweibrücken, 26.05.2020 - Az: 1 OWi 2 SsBs 49/20, 1 OWi 2 Ss Bs 49/20

ECLI:DE:POLGZWE:2020:0526.1OWI2SSBS49.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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