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Kraftfahreignung bei „Morbus Menière“

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Erkrankung an einem „aktiven Morbus Meniere“ ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr regelmäßig nicht gegeben. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung des Innenohres, die durch Anfälle von Schwindel (Vertigo), Hörverlust und Phantomgeräusche (Tinnitus) gekennzeichnet ist. Denn sofern eines der Kriterien eines „aktiven Morbus Meniere“ zutreffen sollte, ist mit einer erhöhten Anfallwahrscheinlichkeit zu rechnen.


VG Göttingen, 04.02.2015 - Az: 1 B 264/14

ECLI:DE:VGGOETT:2015:0204.1B264.14.0A


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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