Fährt der Besitzer eines Kraftfahrzeuges notorisch ohne Führerschein, so darf das Auto von der Polizei sichergestellt werden.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte ein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgegriffenes Ehepaar angekündigt, dass sie auch weiterhin ohne Führerschein fahren wollen.
Die Polizei zog das Fahrzeug daher ein.
Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, bestand und besteht ohne die Sicherstellung des Fahrzeugs die gegenwärtige Gefahr, dass der Antragsteller oder seine Ehefrau dieses Kraftfahrzeug erneut ohne gültige Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr führt. So war der Ehemann bereits mehrfach wegen dieses Vergehens verurteilt worden.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte ein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgegriffenes Ehepaar angekündigt, dass sie auch weiterhin ohne Führerschein fahren wollen.
Die Polizei zog das Fahrzeug daher ein.
Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, bestand und besteht ohne die Sicherstellung des Fahrzeugs die gegenwärtige Gefahr, dass der Antragsteller oder seine Ehefrau dieses Kraftfahrzeug erneut ohne gültige Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr führt. So war der Ehemann bereits mehrfach wegen dieses Vergehens verurteilt worden.
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OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2004 - Az: 12 B 10545/04.OVG
ECLI:DE:OVGRLP:2004:0429.12B10545.04.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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