Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.541 Anfragen

Parallelvollstreckung von Fahrverboten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei den sog. "Mischfällen", also dem Aufeinandertreffen von Fahrverboten nach § 25 a II S.1 StVG, ist jedes dieser Fahrverbote selbständig nach seiner jeweiligen Rechtsgrundlage zu vollstrecken. Ein Parallelvollzug ist dabei möglich.

Nach § 44 II S.1 StGB wird das Fahrverbot mit Rechtskraft des Urteils bzw. Vorliegen des Strafbefehls wirksam.

§ 25 II a StVG eröffnet dem Betroffenen den 4-Monats-Zeitraum. § 25 II a S.2 StVG bestimmt für diesen Fall keinen Nacheinandervollzug, weil das Fahrverbot nach § 44 StGB als Nebenstrafe nicht in einer Bußgeldentscheidung, sondern in einem Strafbefehl ausgesprochen ist.


LG Nürnberg-Fürth, 30.07.2014 - Az: 5 Qs 66/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant