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Fahrverbot aufgrund von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es kann nicht wegen beharrlicher Pflichtverletzung ein
Fahrverbot verhängt werden, wenn zur vorliegenden
Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zwei weitere Geschwindigkeitsverstöße von 25 km/h bzw. 33 km/h vorliegen, die jedoch bereits 14 bzw. 21 Monate zurückliegen.
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