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Unfall mit 100 Sachen innerorts

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer die innerorts vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h grob missachtet und mit 100km/h deutlich überschritten, als es zu einem Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer kam. Ein Verschulden des Unfallgegners konnte nicht festgestellt werden. In diesem Fall hat der rasante Fahrer keinen Anspruch auf Schadensersatz - vielmehr sind aufgrund der groben Alleinschuld der Unfallgegner und seine Versicherung von einer Zahlungspflicht befreit.


LG Coburg, 27.08.2009 - Az: 21 O 655/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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