Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer die innerorts vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h grob missachtet und mit 100km/h deutlich überschritten, als es zu einem Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer kam. Ein Verschulden des Unfallgegners konnte nicht festgestellt werden. In diesem Fall hat der rasante Fahrer keinen Anspruch auf Schadensersatz - vielmehr sind aufgrund der groben Alleinschuld der Unfallgegner und seine Versicherung von einer Zahlungspflicht befreit.
LG Coburg, 27.08.2009 - Az: 21 O 655/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne