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Unfall mit 100 Sachen innerorts

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer die innerorts vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h grob missachtet und mit 100km/h deutlich überschritten, als es zu einem Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer kam. Ein Verschulden des Unfallgegners konnte nicht festgestellt werden. In diesem Fall hat der rasante Fahrer keinen Anspruch auf Schadensersatz - vielmehr sind aufgrund der groben Alleinschuld der Unfallgegner und seine Versicherung von einer Zahlungspflicht befreit.


LG Coburg, 27.08.2009 - Az: 21 O 655/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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